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   BPatG, 15.02.1996 - 26 W (pat) 356/93   

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BPatG, 15.02.1996 - 26 W (pat) 356/93 (https://dejure.org/1996,17607)
BPatG, Entscheidung vom 15.02.1996 - 26 W (pat) 356/93 (https://dejure.org/1996,17607)
BPatG, Entscheidung vom 15. Februar 1996 - 26 W (pat) 356/93 (https://dejure.org/1996,17607)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1996, 411
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Die dem angefochtenen Beschluß zugrunde liegende Auffassung haben auch andere Senate des Bundespatentgerichts in verschiedenen Entscheidungen zum Ausdruck gebracht (vgl. z.B. BPatG GRUR 1996, 355 betr. "Benvenuto"; 1996, 411 betr.
  • BPatG, 19.02.1997 - 26 W (pat) 130/95

    Markenschutz - Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Dies gilt jedenfalls für ein kurzes Wort der englischen Sprache (hier: "YES") auf dem Sektor der Tabakerzeugnisse, auch wenn es für das angesprochene Publikum nur allgemein anpreisenden Charakter ohne eindeutig konkreten Bezug auf die spezifischen Waren hat (Weiterführung von 26 W (pat) 90/95 - "FOR YOU"; 26 W (pat) 176/93 - "MEGA"; 26 W (pat) 356/93, GRUR 1996, 411 - "AVANTI"; 26 W (pat) 5/95, Mitt 1997, 29 - "ABSOLUT"; im Anschluß an 25 W (pat) 75/92 - "BONUS"; 27 W (pat) 291/93 - "Compliment"; 29 W (pat) 11/93 - "Benvenuto").

    Damit ist MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 3 auch auf Angaben anwendbar, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den geschäftlichen Gepflogenheiten im Zusammenhang mit der Herstellung oder dem Vertrieb der beanspruchten Waren üblich sind, wie dies insbesondere bei allgemeinen Werbeelementen der Fall ist (vgl. BPatG GRUR 1996, 411 - AVANTI).

  • BPatG, 19.06.1996 - 26 W (pat) 5/95
    Zu den Angaben, die im allgemeinen Sprachgebrauch zur Bezeichnung von Waren üblich geworden und deshalb gemäß MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 3 von der Eintragung ausgeschlossen sind, gehören auch Wörter, die nur allgemein werbesprachliche Aussagen ohne eindeutig konkreten Bezug auf die Waren darstellen (wie 26 W (pat) 176/93 - MEGA - und 26 W (pat) 356/93 - AVANTI, im Anschluß an 25. Senat, 25 W (pat) 75/92 - BONUS).
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